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Der Weg zur Kur- und Heilbehandlung in Gastein verläuft über
österreichische Versicherungsträger im Allgemeinen
gleich.
Die Gasteiner Kurbetriebe haben mit vielen österreichischen
Versicherungsanstalten Vereinbarungen für eine
Direktabrechnung von Kurmittelanwendungen.
Die Heilstollentherapie inklusive Anfang-,
Zwischen- und Enduntersuchung kann bei Genehmigung
der Kasse direkt verrechnet werden.
Weitere notwendigen Unterlagen:
Da die Anforderungen für
die Antragstellung bzw. Bewilligung einer Kur von Kasse
zu Kasse unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen,
für detaillierte Informationen direkten Kontakt
mit Ihrem Versicherungsträger aufzunehmen.
Die meisten Kassen, auch jene, wo keine
Vereinbarung besteht,
gewähren Zuschüsse für die Gasteiner Kur!
Patienten, die einen Kostenzuschuss (Taggeld)
über Antrag der Pensionsversicherungsanstalt der
Arbeiter und Angestellten erhalten, können die
angebotenen Kurmittel in Anspruch nehmen und mit der
Versiche- rung verrechnen.
Bei Patienten mit privater Krankenversicherung
genügt in der Regel ein vorheriges Gespräch
mit der
Versicherung. Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem
Thema haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse
bzw. direkt an den Gasteiner Heilstollen.
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Nähere Informationen
finden Sie hier
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Infos für österr. Kurgäste:
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