Was bedeutet « Empfehlen Sie uns weiter »?

Die Anrechenbarkeit beginnt ab der erstmaligen Veröffentlichung dieses Informationsblattes. Wir belohnen die persönliche Empfehlung mit 30 Bonuspunkten, wenn der geworbene Neu-Gast erstmalig 10 Einfahrten im Gasteiner Heilstollen gebucht hat. 20 Punkte gibt es bei 5–9 Einfahrten. Die Bonuspunkte werden dem Bonuskonto des Empfehlers nach absolviertem Kuraufenthalt des Neu-Gastes einmalig gutgeschrieben. Für eine darunter liegende Einfahrtsbuchung (1–4 Einfahrten) werden keine Bonuspunkte anerkannt. Das Werbe-Bonussystem findet keine Berücksichtigung, wenn Neu-Gäste für Kurz- oder Aktions-Angebote1 geworben werden. Sobald von diesem Gast jedoch innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren eine darüber hinausgehende Einfahrtsanzahl (> 4 Einfahrten) gebucht wird, erfolgt die Gutschrift der Bonuspunkte auf das persönliche Konto des Empfehlungsgebers.

Damit die Bonuspunkte dem persönlichen Konto angerechnet werden können, muss der geworbene Neu-Gast bereits bei der Buchung der Einfahrten den Namen und die Adressdaten des Empfehlers angeben oder der Empfehler die Daten des geworbenen Neu-Gastes schon vor der Buchung bekannt gegeben haben.

Verwenden Sie bitte dazu unser Formular « Empfehlen Sie uns weiter ». Wir empfehlen die Verwendung des vorliegenden Formblattes an unserem Empfang/Kassa, womit in weiterer Folge die Anrechenbarkeit der Bonuspunkte zu Gunsten des Empfehlers sicher gestellt ist2.

Wem darf ich die Gasteiner Heilstollentherapie empfehlen?

Die Anrechnung der Bonuspunkte auf das Konto des Empfehlungsgebers gilt für alle geworbenen neuen Gäste (d. h. « Neu-Gast »). Der empfohlene Neu-Gast darf noch nie eine Einfahrt in den Gasteiner Heilstollen absolviert haben.

Wer ist am Empfehlungsbonussystem teilnahmeberechtigt?

Beim Empfehler muss es sich um eine natürliche Person handeln und er muss bereits bestehender Gast des Gasteiner Heilstollens sein. Alle Einzelunternehmungen, juristischen Personen des Zivil- bzw. Privatrechtes (z.  B. Vereine, Personengesellschaften, AGs, GmbHs, Stiftungen u. Ä.) sowie des öffentlichen Rechtes (u. a. Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) wie auch die Mitarbeiter des Gasteiner Heilstollens und seiner Partnerbetriebe sind am Empfehlungsbonussystem nicht teilnahmeberechtigt3.

Anmerkungen

1Hierzu zählen alle Einfahrten der Schnupper- oder Ski-Relax-Aktion bzw. unser Programmangebot « Hautnah – einfach zum Kennenlernen ».
2Es werden ausschließlich die elektronisch erfassten Aufzeichnungen unseres EDV-Systems herangezogen und haben demnach exklusive Gültigkeit für die Bewertung des Heilstollen Bonuskontingentes. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils letztgültigen Fassung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Es gilt das österreichische Recht.
3Darüber hinaus gehende Teilnahmeanfragen sind direkt an die Direktion des Gasteiner Heilstollens zu richten. Der Gasteiner Heilstollen behält sich einen Ausschluss vom Empfehlungsbonussystem ohne nähere Angaben von Gründen vor.