Besucherordnung und Aufenthaltsrichtlinien

Die für die technische Abwicklung des Betriebes im Heilstollen zuständige Bergbehörde schreibt im Interesse Ihrer Sicherheit und im Sinne eines unfallfreien Ablaufes folgende Regelung für die Ein- und Ausfahrt sowie den Aufenthalt im Gasteiner Heilstollen vor:

Verbote

  • das Öffnen der Waggontüren vor Stillstand des Zuges,
  • das Herausstrecken von Armen, Beinen, anderen Körperteilen oder Gegenständen aus dem fahrenden Zug,
  • das Verlassen des Zuges auf der unbeleuchteten Seite der Bahnsteige,
  • das Aussteigen aus dem stillstehenden Zug ohne Aufforderung dazu
  • durch die Zugbegleitung (alle Stationen werden deutlich ausgerufen),
  • das Verlassen der Liegewaggons ohne Begleitung,
  • das Verweilen am Gleiskörper,
  • das Lärmen, Rauchen oder der Konsum alkoholischer Getränke im gesamten Therapiebereich,
  • das Verlassen einer Therapiestation vor der Aufforderung dazu durch die Einfahrtsbegleitung, bzw. vor Ankunft und Stillstand des Zuges,
  • der Aufenthalt auf den Bahnsteigen während der Einfahrt eines Zuges.

Verhaltensregeln

  • es sollen nur die benötigte Badebekleidung, sowie Bademäntel und Handtücher in den Heilstollen mitgenommen werden,
  • in Notfällen betätigen Sie für sich selbst oder einen ihrer Mitpatienten den Arztnotruf im Waggon oder in ihrer Therapiestation,
  • die jeweilige Zuteilung zur Therapiestation ist einzuhalten,
  • steigen Sie erst nach Ausrufung Ihrer Station aus dem Zug, belegen Sie dort eine freie Liege und benützen Sie Ihr Liegetuch,
  • auf ein rechtzeitiges Ankleiden und Fertigmachen zur Abfahrt ist zu achten,
  • das Auswinden nasser Badebekleidung sowie Hand- oder Liegetüchern in den Stationen muss aus hygienischen Gründen vermieden werden,
  • verlassen Sie Ihre Station erst nach Ankunft und Stillstand des abholenden Zuges und steigen Sie dann zügig in einen nächstgelegenen freien Waggon,
  • schließen Sie vor Abfahrt alle Waggontüren,
  • einmal eingenommene Sitzplätze sind während der gesamten Fahrt zu behalten,
  • Unfälle oder Beeinträchtigungen sind spätestens bei Ende der Fahrt dem mitfahrenden Heilstollenarzt anzuzeigen. Darüber ist sofort ein Protokoll aufzunehmen. Schadensersatzansprüche, die nicht bis zu diesem Zeitpunkt angemeldet werden, können nicht berücksichtigt werden
  • den Anweisungen des Begleitpersonals ist nach Möglichkeit Folge zu leisten.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und wünschen eine angenehme Einfahrt.
Die technische Betriebsleitung des Gasteiner Heilstollens